Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der C+M GmbH
Chemie und Mineralöle
(Stand 1. Juli 2018)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für unsere Lieferungen und Leistungen im Rechtsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb einer Woche annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie in Textform bestätigt haben.
3. Von uns herausgegebene Produkte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Daten, z. B. über Gewicht, Analysen und Beschaffenheit, entsprechen dem Stand der Kenntnisse am Tage der Veröffentlichung und sollen über die Produkte und deren Anwendungsmöglichkeiten allgemein informieren. Die darin enthaltenen Angaben stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Dies gilt insbesondere für den Inhalt unserer Produktdatenblätter. Dem Auftraggeber wird empfohlen, die Eignung des Produkts für den konkreten Einsatzzweck zu testen.
Eigenschaftsangaben des Produkts sind nur dann als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen, wenn wir dies ausdrücklich für einen bestimmten Einsatzzweck erklären.
4. An allen im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung dem Kunden überlassenen Unter- lagen, wie z. B. Angebote mit Preisangaben etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheber- rechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere Zustimmung in Textform. Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Erfüllungsort einschließlich handelsüblicher Verpackung und zuzüglich Mehrwert- steuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Wünscht der Kunde die Versendung der Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungs- ort, so wählen wir den Spediteur / Frachtführer aus, sofern der Kunde insoweit keine Vorgaben macht. Die dadurch entstehenden Frachtkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies in Textform vereinbart wurde.
§ 4 Lieferfristen, Selbstbelieferung
1. Von uns angegebene Lieferfristen sind Circa-Fristen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Kunde kann uns drei Tage nach Überschreiten des unver- bindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages (kongruentes Deckungsgeschäft) den Liefergegenstand nicht erhalten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; in diesem Fall sind dem Kunden etwaige Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart ist, stets ab Werk / Lager (Erfüllungsort). Falls der Kunde mit der Abholung der Ware in Verzug gerät, geht die Gefahr mit Eintritt des Verzuges auf diesen über.
2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen bzw. an einen von ihm benannten Empfangsort versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben.
3. Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden richten sich nach § 377 HGB.
4. Der Kunde ist für die Eignung der Gebinde und Anlagen, die zu befüllen sind (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge usw.) verantwortlich. Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind bei uns erhältlich. Alle einschlägigen Vorschriften zur Lagerung und Transport sind zu beachten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Kunden in Rechnung gestellten Preis des Liefer- gegenstandes entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
3. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß Abs. 2 an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
4. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
6. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
7. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes / der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 7 Mängelansprüche
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so bleiben die sonstigen Mängelrechte unberührt.
3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Schadensersatzhaftung
1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, unsere gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit;
- wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht;
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und seinem Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch die Haftung auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht;
- wenn eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist, z. B. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
§ 9 Aufrechnung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Datenschutz
1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten entstehenden Ansprüche ist unser Firmensitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Sollte eine Bestimmung innerhalb der Geschäftsbedingungen oder innerhalb der sonstigen vertraglichen Regelungen mit unserem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann die zulässige, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nächstkommende wirksame Regelung als vereinbart.
5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG.
Wir werden die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung des Bundesdatenschutz- gesetzes und der EU Datenschutz-Grundverordnung bearbeiten und geheim halten. Wir sind verpflichtet, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erfüllung des Auftrags erforderlich; ausgenommen sind auch gesetzliche Auskunfts- und Mitteilungspflichten.
Stand 1.Juli 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops.
Editierbar im Admin-Backend unter Inhalte -> AGB/WRB.